Eine mehrfache Quotelung ist möglich, wenn der VN beispielsweise sowohl den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt als auch grob fahrlässig eine mit dem Versicherungsfall zusammenhängende Obliegenheit verletzt hat. Siehe auch
Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.haufe.de (Stand des Originaltextes 01.2008).