an Gebäude und Räumlichkeiten (Brand, Wasser)
Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- wasser und durch Abwasser.
Beispiel:
Mietsachschäden an Gebäude und Räumlichkeiten durch sonstige Ursachen
Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Beispiele: