Mofa

Mofas, Mopeds, Mokicks, Roller oder Fahrräder mit Hilfsmotor sind Haftpflicht-versicherungspflichtige, aber nicht zulassungspflichtige Kleinkrafträder mit maximal 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h.

Als Nachweis der Versicherung muss jährlich ab 1.3. ein neues, je nach Versicherungsjahr unterschiedlich gefärbtes Kennzeichen erworben werden, das gegen Einmalbeitrag vom Kraftfahrthaftpflichtversicherer abgegeben wird.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...