Nachhaftung (BHV)

Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses durch endgültige 
Produktions- und / oder endgültige Betriebseinstellung, nicht aus 
anderen Gründen (insbesondere nicht bei Kündigung des 
Vertragsverhältnisses), kann eine Verlängerung des 
Versicherungsschutzes im Umfang dieses Vertrages beantragt werden.
Diese Bestimmung findet auf die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung 
keine Anwendung.

Beispiel: