Non-owner-ship Deckung

Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern sind in aller Regel nicht Gegenstand der Betriebshaftpflichtversicherung. Hintergrund ist die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Ausnahmsweise kann ein in diesem Zusammenhang bestehendes Restrisiko über eine sog. Non-owner-ship-Deckung aufgefangen werden. Dies ist eine Deckung z. B. für den Fall, dass Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer wegen eines Unfalls mit einem weder ihm gehörenden noch auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug erhoben werden, weil (etwa anlässlich einer Dienstfahrt im Ausland) keine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besteht, obwohl der Versicherungsnehmer das Bestehen berechtigterweise annehmen durfte.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...