Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Personen wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Erkrankung oder Behinderung bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens Hilfe benötigen und diese Hilfsbedürftigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate besteht.
Zu den Krankheiten und Behinderungen zählt das Gesetz:
Pflegestufen (Pflegeversicherung)
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...