Das Gesetz unterscheidet folgende drei Stufen der Pflegebedürftigkeit:
- Pflegestufe I: Erheblich Pflegebedürftige, die mindestens einmal täglich bei wenigstens zwei Verrichtungen Hilfe und zusätzlich mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen.
- Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftige, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bei Verrichtungen und zusätzlich mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen.
- Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige, die rund um die Uhr Hilfe bei Verrichtungen und zusätzlich mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen.
Weiterführende Links
Verrichtungen (Pflegeversicherung)
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...