Beleihung einer laufenden, kapitalbildenden Lebensversicherung. Die Beleihung ist je nach den entsprechenden Richtlinien des Lebensversicherers bis zu einem bestimmten Prozentsatz des angesparten Deckungskapitals möglich und ist zu verzinsen sowie zurückzuzahlen.
Für Versicherungsnehmer kann das Policendarlehen zum einen eine günstige Darlehensform sein, zum anderen aber auch zur Vermeidung einer nachteiligen, vorzeitigen Auflösung des Lebensversicherungsvertrages aus einer vorübergehenden Notsituation heraus dienen.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...