Die medizinische Feststellung der BU kann sich unter Umständen über einen längeren Zeitraum hinziehen. Achtung: obwohl vielleicht BU vorliegt und möglicherweise aufgrund der akuten Erkrankung kein Einkommen mehr erzielt wird, sind trotzdem die Versicherungsprämien weiterzuzahlen.
Auch hier gibt es inzwischen einige Versicherer, die ihren betroffenen Kunden für diese Zeit die Prämien zinslos stunden. Wird die BU dann zu einem späteren Zeitpunkt anerkannt und es besteht rückwirkende Leistungsanerkennung, greift sowieso die BU-Rente und die BU- Beitragsfreistellung.
Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).