Begrenzung der 1%-Regelung auf Fahrzeuge, die zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden
Mit dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28.04.06 wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 S.2 EStG geändert. Aufgrund dieser Änderung ist die pauschale Ermittlungsmethode für die private Kraftfahrzeugnutzung (1%-Regelung) nur noch anwendbar, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Die Neuregelung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2005 beginnen (§ 52 Abs. 16 S.15 EStG).