Zum Privatrecht zählen sämtliche Gesetzesnormen, welche die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen – auch privaten Unternehmen – untereinander regeln, z. B. die Vorschriften des BGB zum Kauf- oder Werkvertrag und zu den unerlaubten Handlungen oder das Versicherungsvertragsgesetz. Die Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich nur Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...