Qualitätssicherungsvereinbarungen

Qualitätssicherungsvereinbarungen zwischen Hersteller und Zulieferer sollen gewährleisten, dass der Zulieferer die ihm vorgegebenen Qualitätsstandards einhält. Außerdem soll Qualität beim Zulieferteil wie auch beim Endprodukt das Haftungsrisiko deutlich verringern. Nicht selten wird aber auch versucht, das Haftungsrisiko vom Hersteller auf den Zulieferer zu verlagern. So werden z.B. Abreden getroffen, die den Verzicht des Zulieferers auf eine Wareneingangskontrolle oder die Zustimmung zu einer Lockerung derselben bei seinem Abnehmer beinhalten. Da dies den Haftpflichtversicherungsschutz des Zulieferers gemäß Ziffer 7.3 AHB 2008 berührt, sollte dieser seinen Haftpflichtversicherer vor der Unterzeichnung solcher Vereinbarungen einbinden und ggf. eine entsprechende Deckungserweiterung beantragen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...