Professor Römer, geb. am 11. Juni 1936, studierte nach kaufmännischer Lehre und Tätigkeit in Wirtschaftsunternehmen von 1965 bis 1970 Volkswirtschaft und Rechtswissenschaften. Nach Erstem und Zweitem Juristischen Staatsexamen trat er 1973 in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein.
Von 1979 bis 1983 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesgerichtshof, wo er mit kartellrechtlichen Fragen befasst war. Bis 1989 war er als Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf tätig. Dort lagen die Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Bank-, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Von 1990 bis zu seiner Pensionierung im Juni 2001 war Professor Römer als Richter am Bundesgerichtshof tätig und dort Mitglied des mit Versicherungsrecht befassten IV. Zivilsenats. Durch zahlreiche Veröffentlichungen, Vorträge und Diskussionen ist er einem größeren Publikum bekannt geworden.
Professor Römer lehrte an der Universität Tübingen Versicherungsrecht. Er ist Mitautor eines bekannten Kommentars zum Versicherungsvertragsgesetz und Mitglied im Beirat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ferner ist er Mitglied der von der Bundesjustizministerin berufenen Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes gewesen.
Er hat wesentlichen Anteil an der Fortentwicklung des Versicherungsrechts, die eine moderne Linie des Verbraucherschutzes widerspiegelt. Professor Römer hat besonders dazu beigetragen, dass die Rechtsprechung den Schutz des Versicherungsnehmers gestärkt hat. Er hat sich aber wegen seines wirtschaftlichen Verständnisses und einer Rechtsprechung mit Augenmaß auch die Anerkennung der Versicherungswirtschaft erworben.
Professor Römer ist seit dem 1. Oktober 2001 Ombudsmann für Versicherungen.
Webseite des Ombudsmann für Versicherungen
Dieser Artikel wurde erstellt von Admin - Friedel Rohde.