Die Rückversicherung ist aus dem Geltungsbereich des VVG ausgenommen. Da sie ein internationales Geschäft darstellt, haben sich Handelsbräuche in der Vertragsgestaltung und der Regelung von Streitigkeiten durch Schiedsverfahren entwickelt.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...