Rückversicherungsrecht

Die Rückversicherung ist aus dem Geltungsbereich des VVG ausgenommen. Da sie ein internationales Geschäft darstellt, haben sich Handelsbräuche in der Vertragsgestaltung und der Regelung von Streitigkeiten durch Schiedsverfahren entwickelt.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...