Radiusklausel

Bauunternehmer-Haftpflichtpolicen enthalten regelmäßig eine sog. Radiusklausel. Sie besagt, dass bei Abbruch- und Einreißarbeiten kein Versicherungsschutz besteht für Sachschäden in einem Umkreis, dessen Radius der halben Höhe des einzureißenden Bauwerks entspricht. Diese Deckungsbegrenzung erfolgt im Hinblick auf in diesem Umkreis fast zwangsläufig eintretende Sachschäden, falls nicht ausreichend Vorsorge getroffen wird.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...