Zinssatz zur Berechung der künftigen Versicherungsbeiträge und der künftigen Versicherungsleistungen einer Lebensversicherung. Der Rechnungszins für die Abzinsung der Versicherungsbeiträge kann frei gewählt werden, ist meist aber mit demjenigen für die Abzinsung der Versicherungsleistungen identisch, der seit 1.1.2007 2,25 Prozent beträgt.
Quellenhinweis:
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