Ein Versicherungsfall tritt im Regelfall zu dem Zeitpunkt ein, in dem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll. Es gibt einige Ausnahmen im Arbeitsrecht, im Schadenersatz- und im Beratungs-Rechtsschutz.
Arbeitsrechtsschutzversicherung
Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...