Der Regelbeitrag für Selbständige beträgt 2012 monatlich:
Tabelle: Regelbeitrag für das Jahr 2012 | |||
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alte Bundesländer | neue Bundesländer | ||
514,50 Euro | 439,04 Euro |
Er wird ermittelt, indem die jeweilige Bezugsgröße mit dem Beitragssatz vervielfältigt wird. Die Bezugsgröße entspricht etwa einem durchschnittlichen Einkommen.
Quellenhinweis:
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de