Reiserücktritt bei Schwangerschaft

Das Landgericht Köln hat entschieden (Az. 24 S 40/06), dass eine Schwangere eine gewisse Bedenkzeit hat, bevor sie ihre Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nimmt.

Die Schwangere muss die Schwangerschaft nicht sofort melden, sondern sie hat hierzu eine Woche Bedenkzeit, nach Mitteilung der Schwangerschaft.


Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde erstellt von Pe Sturm.