Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten auf Antrag Auskunft über die Höhe der Rentenanwartschaften, die ihnen ohne weitere künftige rentenrechtliche Zeiten als Regelaltersrente zustehen würden. Sie können auch Auskunft über die Höhe einer Anwartschaft im Falle einer Erwerbsminderung erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung erteilt Rentenauskünfte auch vor Vollendung des 55. Lebensjahres.
Weitere Auskunftsmöglichkeiten bestehen im Zusammenhang mit geplanten Beitragszahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Altersrenten und ferner bei einem vorgesehenen Versorgungsausgleich über Rentenanwartschaften während der Ehezeit.
Quellenhinweis:
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de