Rentenversicherung: Ausschlüsse

In folgenden Fällen besteht in der Rentenversicherung nur eine eingeschränkte Leistungspflicht:

In diesen Fällen wird nur eine Todesfall-Leistung (Rentengarantie zum Beispiel) in Höhe des erreichten Zeitwertes erbracht, also zum Beispiel eine entsprechend reduzierte Rente aus dem bisher erreichten Deckungskapital der Rentenversicherung.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...