Das Landgericht Coburg entschied (Az. 32 S 83/07), dass der Geschädigte sein Fahrzeug dort reparieren lassen kann, wo er es für richtig hält, um den Wiederverkaufswert seines Fahrzeuges nicht zu mindern.
Die HUK-Coburg wollte einen Autobesitzer zwingen, eine sogenannte "Freie Werkstatt" aufzusuchen, in dem sie sich bereit erklärte lediglich 580 EUR für einen Schaden zu bezahlen, den ein Gutachter mit 4.000 EUR beziffert hatte.
Dieser Artikel wurde erstellt von Pe Sturm.