SFR-Übertragung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Schadenfreiheitsrabatt von einem Versicherungsnehmer auf eine andere Person übertragen werden. Je nach Versicherer ist das oft nur zwischen Verwandten oder in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen möglich. Weitere Voraussetzungen sind:

Der Übernehmende muss den Rabatt theoretisch selbst erfahren haben können, also entsprechend lange über eine Fahrerlaubnis verfügen.

Verstirbt ein Versicherungsnehmer, kann dessen SFR innerhalb von sechs Monaten unter den gleichen, oben genannten Voraussetzungen auf eine andere Person übertragen werden.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...