Sachleistungen (Pflegeversicherung)

Die Soziale Pflegeversicherung erbringt in der Regel Sachleistungen, das heißt, sie übernimmt die Kosten einer ambulanten, teilstationären oder stationären Pflege. Sachleistungen für ambulante und teilstationäre Pflege werden je nach Pflegestufe bis zu folgender Höhe erbracht:

Bei stationärer Pflege werden Sachleistungen bis zu 1.432 EUR, bzw. in besonderen Härtefällen bis zu 1.688 EUR erbracht.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann abweichend ein Pflegegeld in Anspruch genommen werden oder eine Kombination beider Leistungsarten.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...