Mit Sachmehrheit bezeichnet man in der Sachversicherung Sachen, die in der Weise als Gruppe zusammengehören, dass sie eine wirtschaftliche Einheit bilden und bei Verlust einer einzelnen Sache die übrig bleibenden Sachen entweder nicht mehr verwendbar oder zumindest in ihrem Wert gemindert sind. Beispiele für solche Sachmehrheiten sind technische Geräte mit passendem Zubehör oder Gebäudebestandteile wie Kacheln, Fliesen und Bodenbeläge.
Quellenhinweis:
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