Rechtsschutz für die Durchsetzung - nicht für die Abwehr - gesetzlicher Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger bei erlittenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, z. B. nach einem Verkehrsunfall
- Schmerzensgeld, Arzt-, und Krankenhauskosten
- Kfz-Reparaturkosten, Abschleppkosten, Leihwagenkosten oder Nutzungsausfallersatz
- Verdienstausfall, Rentenzahlungen
Fallbeispiele
- Sie haben einen Verkehrsunfall mit erheblichem Sachschaden. Nachdem die Gegenseite Mitverschulden einwendet und nur geringfügig reguliert, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Da nicht absehbar ist, ob Ihr eigener Schadensersatz-Anspruch durchdringt, haben Sie ein hohes Kostenrisiko...
- Sie werden von einem fremden Hund gebissen und verletzt. Sie machen Schadensersatzansprüche gegen den Hundehalter geltend...
- Sie stürzen auf einem eisglatten Gehweg, weil nicht ordnungsgemäß gestreut wurde...
Weiterführende Links
Siehe Rechtsschutzversicherung
Quellenhinweis
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.