Kosten der Suche von Schäden bzw. Schadenursachen, um diese beseitigen zu können. Diese Kosten können auf erstes Risiko in der Bauleistungsversicherung mitversichert werden (§ 9 Abs. 2b ABU 86/94).
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...