Es kommt immer wieder vor, dass bei einem Einbruch Schlüssel gestohlen werden. Anschließend müssen aus Sicherheitsgründen alle Schlösser ausgewechselt werden.
Die Kosten der Schlossänderung und die Beschaffung neuer Schlüssel sind - soweit es sich um die Schlösser und die Schlüssel der versicherten Räume handelt - über die Einbruch-Diebstahl-Versicherung abgedeckt.
Dieses gilt auch für die Fälle, in denen die Schlüssel aufgrund eines Raubes abhanden gekommen sind oder dass Schlossänderungskosten nach einem Einbruch-Diebstahl-Versuch (die Täter beschädigten das Schloss, betraten aber nicht in die Räume) anfallen.
Aufwendungen für die Kosten einer gesamten Miethaus-Schlüsselanlage werden über die Hausratversicherung nicht ersetzt, allerdings können diese im Rahmen der PHV mitversichert werden.