Schaden durch ein Feuer, das sich nicht aus eigener Kraft ausbreiten konnte. Es handelt sich um eine kleinflächige Veränderung der Oberfläche, die zum Beispiel durch eine glimmende Zigarette hervorgerufen wird.
Sengschäden als Folge einer versicherten Gefahr, zum Beispiel einem Brand, sind hingegen versichert.
Siehe zum Beispiel (Abschnitt A § 2 Abs. 5 b) VBG 2008; Abschnitt A § 2 Abs. 5 b) VHB 2008; Abschnitt A § 1 Abs. 5 b) AFB 2008).
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...