Neben Renten aus der allgemeinen Sozialversicherung wurden in der ehemaligen DDR auch Renten aus Sonderversorgungssystemen gezahlt.
Hierbei handelt es sich um die Sonderversorgung
Diese Ansprüche und Anwartschaften wurden 1992 in die gesetzliche Rentenversicherung überführt.
Renten die bereits Ende 1991 aus der Sonderversorgung gezahlt wurden, wurden als Renten der Rentenversicherung weitergezahlt.
Bei Rentenansprüchen ab 1992 wurden Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Sonderversorgungssystem nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz berücksichtigt. Die zu berücksichtigenden Arbeitsentgelte sind vom Versorgungsträger per Bescheid zu erteilen.
Quellenhinweis:
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de