Die Sozialgerichtsbarkeit ist die besondere Gerichtsbarkeit für das Sozialrecht. Sie wird durch die Sozialgerichte, Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht ausgeübt. Das Verfahren ist für Versicherte und Rentner in diesen drei Instanzen kostenfrei. Es fallen keinerlei Gerichtsgebühren an. Vor dem Bundessozialgericht müssen Sie sich jedoch vertreten lassen (zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt).
Quellenhinweis:
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de