Beitragsbemessungsgrenzen
Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für Ostdeutschland bleibt unverändert bei 57.600 € (wie im Jahre 2011). Die Beitragsbemessungsgrenze für Westdeutschland steigt von 66.000 € auf 67.200 €.
Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung:
Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichnen Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 44.550 € auf 45.900 €.
Beitragssätze
Höchstbeitragssätze
Werte zur gesetzlichen Rentenversicherung:
Das Durchschnittsbruttoentgelt steigt von 30.268 € auf 32.446 €, der Umrechnungswert Ost ändert sich auf 1,1754.
Stand: Januar 2012