Wenn Ihre Warenvorräte starken saisonalen oder monatlichen Schwankungen unterliegen, bietet Ihnen die Stichtagsversicherung eine optimale Absicherungsmöglichkeit. Die Wirkungsweise dieser Versicherungsform wird Ihnen im folgenden vorgestellt:
Sie legen eine Höchstsumme fest, die Ihr Warenbestand maximal haben kann. Diese Höchstsumme bildet die Entschädigungsgrenze für den Versicherer.
Vorteil Nr. 1: Während Sie bei allen anderen Formen der Summenversicherung aus der vollen Versicherungssumme Beitrag entrichten müssen, bezahlen Sie bei der Stichtagsversicherung nur aus der halben Höchstsumme den Beitrag im voraus.
Einmal im Monat, zu einem vereinbarten Stichtag, den Sie festsetzen können, melden Sie dem Versicherer innerhalb von 10 Tagen Ihre tatsächlich vorhandenen Werte.
Vorteil Nr. 2: Wenn es nach der Stichtagsmeldung zu einem Schaden kommt und Ihr Warenbestand war höher als am Stichtag gemeldet, werden Sie trotzdem voll entschädigt. Voraussetzung: Sie haben die Stichtagsmeldung korrekt abgegeben.
Wenn ein Jahr vorbei ist, werden die Stichtagsmeldungen addiert und der mittlere Bestand an Vorräten ermittelt. War der mittlere Bestand höher als die Hälfte der Höchstsumme, müssen Sie anteilig nachbezahlen, war er niedriger, bekommen Sie den überzahlten Beitragsanteil vom Versicherer erstattet.
Vorteil Nr. 3: Sie bezahlen nur nach dem tatsächlich vorhandenen Warenbestand und sind nie unterversichert und auch nie überversichert.
... Sie vergessen, eine Stichtagsmeldung abzugeben? Dann gilt die Stichtagsmeldung des vorherigen Monats so lange weiter, bis Sie eine neue Meldung abgeben.
... Sie vergessen, die erste Stichtagsmeldung abzugeben? Dann sind Sie mit der halben Höchstsumme versichert.
... Sie eine Stichtagsmeldung abgeben, die höher als die vereinbarte Höchstsumme ist? Dann zählt Ihre Stichtagsmeldung als Antrag auf Erhöhung der Versicherungssumme für die Warenvorräte, es sei denn, Sie widersprechen dieser Vereinbarung schriftlich.
... Sie absichtlich zu niedrige Bestände melden? Dann sind Sie im Schadenfall unterversichert.
Wegen des höheren Verwaltungsaufwands für den Versicherer wird die Stichtagsversicherung in der Regel erst ab einer Vorrats-Versicherungssumme von mindestens 1 Mio. € angeboten.
Wenn Ihr Warenlager z.B. immer um den 25. eines Monats aufgefüllt wird, empfiehlt es sich, als Stichtag den 20. zu nehmen, wenn der monatliche Tiefstbestand nahezu erreicht ist. Sie sparen damit ganz legal Beiträge. Wählen Sie aber Ihre Höchstsumme hoch genug, um auch den Bestand um den 25. absichern zu können. Für jährlich schwankende Vorratslager, z.B. von Verarbeitern landwirtschaftlicher Rohprodukte, gibt es leider keine derartige Möglichkeit.