Eine Versicherungsleistung über die Sturmversicherung erfolgt nur bei einer wetterbedingten Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Im Zweifelsfall fragen die Versicherer beim Wetteramt an.
Versicherungsschutz wird nicht nur gewährt, wenn die Zerstörung oder Beschädigung auf die unmittelbare Einwirkung des Sturmes beruht, sondern auch dann, wenn der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf das versicherte Wagnis wirft. Ferner besteht Versicherungsschutz für die Folgen von Sturmschäden (z. B. "Regenschäden").
Vom Versicherungsschutz sind Schäden durch Lawinen, Sturmflut, Schneedruck, Eindringen von Niederschlag und Schmutz durch nicht richtig verschlossene Fenster und Türen ausgeschlossen.
Hausratversicherung: Sturm, Hagel