In der Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung sind neben dem Fahrzeug selbst auch verschiedene Teile mitversichert, die in einer Teileliste ausdrücklich aufgeführt werden. Diese kann je nach Versicherer variieren.
Typische, ohne besondere Vereinbarung mitversicherte Teile sind:
Abschleppseil, Alarmanlage, Anhängervorrichtung, Autoapotheke, Batterien, Batterie-Starterkabel, Beinschilder für Mopeds, Bordcomputer, Bordwerkzeug, Cockpitverkleidung (bei Krafträdern), Dachträger für Boote, Dachgepäckträger, Ersatzbirnenset, Feuerlöscher, Fotoapparat bis ca. 60 EUR, Gasanlagen, Gasflaschen für Wohnmobile, Gepäckträger, Hardtops, Kindersitze, Klappspaten, Klimaanlage, Kotflügelverbreiterungen (soweit zulässig), Kühlerabdeckschutz, Kühlerjalousie, Lederpolsterung, Leichtmetallfelgen, Leichtmetallräder, Packtaschen an Zweirädern, Plane und Gestell für Güterfahrzeuge, Radzierblenden, Räder mit Winter/Sommerbereifung, Reservekanister, Reserveräder soweit serienmäßig, Schneeketten, Schonbezüge, Schutzhelme für Zweiradfahrer, wenn über Halterungen mit dem Fahrzeug verbunden, Skihalterungen, Spezialsitze, Sportsitze, Spoiler, Sportlenkrad, Suchscheinwerfer, Taxameter, Taxibügel mit Taxischild, Ventilator, Vollverkleidung für Krafträder, Wagenheber, Warndreieck, Warnfackel, Warnlampe, Windabweiser am Schiebedach, Windschott, Zusatzinstrumente wie Copilot, Höhenmesser, Thermometer.
Typische, bis zu einem bestimmten Höchstwert ohne Prämienzuschlag mitversicherte Teile sind:
Fernseher mit Antenne, Funkanlage mit Antenne, Lautsprecher, Navigationssystem (auch in Kombination mit anderen Geräten), Radios mit CD- oder Kassettenlaufwerk inkl. Verstärker, Radioantennen, CB-Funkantennen, Scheibenantennen, Schutzhelme mit Lautsprecher bzw. Funkanlage für Zweiradfahrer, wenn über Halterungen mit dem Fahrzeug verbunden.
Nicht versicherbar sind:
Atlas, Autodecke, Autokarten, Autokompass, Campingausrüstung, soweit nicht fest eingebaut, CD's, Ersatzteile, Fahrerkleidung, Faltgaragen, Kassetten, Regenschutzplanen, Fotoausrüstung, Mobiltelefon, Zusatzheizung wenn nicht fest eingebaut.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...