Derjenige, der durch Vertrag das Hüten von Tieren übernommen hat, haftet für den Schaden, den das beaufsichtigte Tier verursacht hat.
Im Gegensatz zur erweiterten Gefährdungshaftung des Tierhalters kann er sich von seiner Haftung exkulpieren (befreien), wenn er nachweist, dass er die erforderliche Sorgfalt bei der Aufsicht hat walten lassen oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre.
In der Privathaftpflichtversicherung ist diese Haftung für zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere und Bienen mitversichert, aber nicht für Hunde, Rinder, Pferde, sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie bei Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Hierfür sind spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherungen erforderlich. Das private, nicht gewerbsmäßige Hüten fremder Hunde und Pferde ist in vielen Privathaftpflichtversicherungen allerdings eingeschlossen.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...