Durch Wertsteigerungen, Erweiterungsinvestitionen etc. geraten Sie schnell in eine Unterversicherung mit der ärgerlichen Konsequenz, dass Sie im Schadenfall nur einen Teil des Schadens ersetzt bekommen. Daher sollten Sie wenigstens einmal jährlich Ihre Versicherungssumme nach folgendem Schema überprüfen:
Wenn die Summenanpassungsklausel vereinbart wurde, ist der VN nur dann vor Unterversicherung geschützt, wenn sein Betrieb auf dem gleichen Größenniveau bleibt. Diese Klausel bietet aber eine 5 %ige Vorsorgeversicherung, d.h. der VN bezahlt beispielsweise für 300.000 € Versicherungssumme den Beitrag, ist aber erst dann unterversichert, wenn tatsächlich mehr als 315.000 € an Werten vorhanden ist.
In der so genannten Pauschaldeklaration, die Ihrem Vertrag zugrunde liegt, sind wichtige Positionen nur bis zu nicht ausreichenden Versicherungssummen mitversichert. Insbesondere sind hierzu die Aufräumungskosten zu nennen. Nach einem Brand sind die Reste Ihres Betriebs vielfach Sondermüll, der entsprechend teuer entsorgt werden muß. Mit der vielfach gültigen Höchstgrenze von 10.000 € innerhalb der Pauschaldeklaration kommen Sie nicht allzu weit. Auch die Position Gebäudebeschädigung nach einem Einbruchdiebstahl fällt in diese Kategorie. Oft reichen die hier mitversicherten 10.000 € ebenfalls nicht aus. Modernere Verträge schließen diese Positionen oft bis zur Höhe der Versicherungssumme ein, d.h. der Versicherer erstattet im Totalschadenfall einmal die Versicherungssumme für die zerstörten und beschädigten Sachen und bezahlt nochmals maximal die Versicherungssumme für die mit dem Schaden zusammenhängenden Kosten.
Wo dies noch nicht der Fall ist, lassen sich diese Positionen gegen geringe Mehrbeiträge auf ausreichende Summen erhöhen.
In einer verschlossenen Henkelkasse ist Bargeld nicht versichert! Der Einbrecher kann diese Kasse bequem mitnehmen und bei sich Zuhause aufbrechen.
Wenn Sie das Bargeld z.B. in einem abschließbaren Schreibtischcontainer aufbewahren, ist es versichert, allerdings standardmäßig nur bis 511 €. Höhere Entschädigungsgrenzen müssen individuell vereinbart werden und kosten extra.
Sofern Sie nachts mehr als etwa 3.000 € in Ihrem Betrieb lagern, sollten Sie sich einen Tresor anschaffen. Achten Sie darauf, dass dieser mindestens 300 kg wiegt. Tresore mit einem Gewicht zwischen 200 und 300 kg sind nur für Privathaushalte zugelassen. Für Tresore gibt es verschiedene Sicherheitsstufen, je nach dem, wie lange sich Panzerknacker & Co. daran zu schaffen machen müssen, um ihn aufzukriegen. Je sicherer der Tresor, desto teurer ist er, desto billiger ist aber auch die Versicherung des darin befindlichen Bargelds.