Durch das Versterben einer Person kann in der Personenversicherung der Eintritt der Leistungspflicht des Versicherers erfolgen (z.B. Todesfallsumme in der Risikolebensversicherung). In der Sozialversicherung löst der Tod verschiedene Leistungsansprüche für die Hinterbliebenen aus.
Wurde der Tod der Person durch einen Dritten verschuldet, entstehen Haftungsansprüche, die zum der Eintritt der Leistungspflicht eines Haftpflichtversicherers führen.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...