Form der Kapitalversicherung. Sie leistet ausschließlich im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte einmalige Leistung. Die Risikotragung kann entweder lebenslänglich oder zeitlich begrenzt vereinbart werden.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...