Das Trennungsprinzip besagt, dass in der Haftpflichtversicherung zwischen dem Haftpflichtverhältnis und dem Deckungsverhältnis zu unterscheiden ist. Die Haftpflichtfrage und die Deckungsfrage sind daher unabhängig voneinander zu prüfen und ggf. in getrennten Prozessen zu behandeln. Aus dem Trennungsprinzip folgt, dass es für die Erhebung des Deckungsanspruchs ausreicht, dass gegen den Versicherungsnehmer Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden, die – ihre Berechtigung unterstellt – aus einer versicherten Gefahr herrühren.
Quellenhinweis:
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