Umtauschrecht
Eine Risikolebensversicherung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung umgetauscht werden. Dieser Umtausch ist auch dann möglich, wenn die versicherte Person inzwischen erkrankt sein sollte. Für den Umtausch ist eine schriftliche Erklärung des Versicherungsnehmers bis spätestens neun Monate nach Vertragsbeginn erforderlich. Wer den Umtausch nach Ablauf von mindestens zehn Jahren beantragt, kann nur in eine Kapitallebensversicherung tauschen, deren Laufzeit die der Risikoversicherung nicht übersteigt.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Eine Risikolebensversicherung kann problemlos mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden. Diese Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung seiner Risikolebensversicherung. Er muss sich im Falle der Berufsunfähigkeit also nicht auch noch Gedanken um seine Altersvorsorge machen. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die Vereinbarung einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal für die Dauer der Vertragslaufzeit, möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt.
Die Laufzeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann zwar von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen, in der Regel wird jedoch keine kürzere Laufzeit vereinbart.
Unfallzusatzversicherung
Wer diesen Baustein abschließt, sichert seinen Angehörigen eine zusätzliche Leistung, wenn er durch einen Unfall ums Leben kommt. Der Betrag ist in der Regel genauso oder doppelt so hoch wie die Versicherungssumme der Hauptversicherung.
Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 09.2007).