Umwelthaftpflicht Modell (Kurzform)

Die wesentlichen Teile des eigentlichen Umweltdeckungskonzeptes sind in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Modell) festgelegt. Die wichtigsten Inhalte des Umweltdeckungskonzeptes sind kurzgefasst folgende:

Das UHV-Modell beinhaltet nach einem Bausteinprinzip in einem Vertrag umfassend den Versicherungsschutz für das Umweltanlagen-Risiko, das Umweltregress-Risiko sowie für das Umweltbasis-Risiko.

Vorteilhaft für den Betriebsinhaber ist, dass ihm durch diese Strukturierung des Versicherungsschutzes ein besserer Überblick über die bei ihm vorhandenen Risiken ermöglicht wird. Nur die tatsächlich vorhandenen Haftungsrisiken sollen mit den einzelnen Bausteinen des UHV-Modells auch erfasst werden.

Die Versicherung dieser Risiken erfolgt dann in einem gesonderten Vertrag mit eigenen Versicherungssummen neben der BHV.

Eine Ausnahme von dem Erfordernis eines separaten Vertrages für die Versicherung von Umwelthaftungsrisiken gilt dann, wenn beim VN lediglich die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung erforderlich ist. In diesem Fall wird diese als Annex zur BHV vereinbart und in diesen Vertrag integriert, überwiegend mit einer eigenen Versicherungssumme. Möglich ist dies, wenn der zu versichernde Betrieb über keine besonderen umweltrelevanten Anlagen verfügt, die gesondert über das UHV-Modell zu versichern wären, sondern lediglich sein allgemeines Umweltrisiko abgesichert haben muss.

Beispiele:

Zugrunde gelegt werden in diesem Fall die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (Umwelthaftpflicht-Basisversicherung), die im Wesentlichen dem Inhalt des UHV-Modells entsprechen.