Das Umweltschadensgesetz regelt Schäden, die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit an der Umwelt als Allgemeingut entstehen.
Dazu gehören Böden, Gewässer sowie geschützte Tier- und Pflanzenarten und natürliche Lebensräume.
Die Liste der geschützten Arten und Lebensräume ist lang, hierzu gehören z. B. Feldhamster, verschiedene Reiher, diverse Frosch-, Kröten- und Echsenarten, eine Vielzahl von Blühpflanzen, Dünen- und Küstenbereiche, Moore, Wälder und vieles mehr.
Es handelt sich also nicht nur um "Exoten", sondern um diverse Arten in der unmittelbaren Nachbarschaft. Damit betrifft das Gesetz nicht nur Betreiber von Anlagen, sondern auch die breite Masse der landwirtschaftlich oder gewerblich Tätigen.
Quellenhinweis: Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).