Unterbrechungsschaden ist der entgehende Betriebsgewinn und Aufwand an fortlaufenden Kosten in dem versicherten Betrieb (Abschnitt § 1 Abs. 2 a) und b) FBUB). Hierfür wird eine Haftzeit von standardmäßig 12 Monaten als maximale Entschädigungszeit vereinbart.
Als Betriebsgewinn zählt der Gewinn aus dem Umsatz der hergestellten Erzeugnisse und der gehandelten Waren sowie der Gewinn aus Dienstleistungen.
Zu den Kosten zählen ausdrücklich nicht die folgenden, weil sie bei einer Betriebsunterbrechung nicht anfallen können (Abschnitt § 1 Abs. 2 a) FBUB 2008):
Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...