Vererbung

Verstirbt der Eigentümer eines Gebäudes, geht eine Gebäudeversicherung auf seinen Erben oder die Erbengemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten über. Es gibt keine besonderen Kündigungsgründe für die Erben wie den Versicherer, etwa analog zur Veräußerung.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...