Verkaufs- und Lieferbedingungen (BHV)

Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchsteller die 
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen rechtswirksam vereinbart 
sind, wird sich der Versicherer auf den Haftungsausschluss für 
weitergehende Schäden nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer dies
wünscht und er nach gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung 
verpflichtet ist.

Beispiel: