In der gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sind pflichtversichert:
- Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind.
- Behinderte, Umschüler in bestimmten Einrichtungen.
- Wehr- und Zivildienstleistende.
- Personen während der Kindererziehungszeit.
- Nicht erwerbsmäßige Pfleger von Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen.
- Arbeitslose, Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld (bzw. Arbeitslosengeld II).
- Vorruheständler unter bestimmten Voraussetzungen.
- Bestimmte Selbstständige, insbesondere arbeitnehmerähnliche Selbstständige sowie Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherung).
Bestimmte Personen können auf Antrag versicherungspflichtig werden:
- Selbstständige, wenn sie dies innerhalb von fünf Jahren nach Existenzgründung bzw. nach Beendigung der Versicherungspflicht wegen der Selbstständigkeit beantragen.
- Entwicklungshelfer
- Zeitlich begrenzt im Ausland Tätige.
Außerdem gibt es noch unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung (§ 7 SGB VI).
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...