In der privaten Krankenversicherung ist nach dem Kapitaldeckungsverfahren für jede versicherte Person ein entsprechender Versicherungsbeitrag zu zahlen.
In der gesetzlichen Krankenvericherung hingegen sind alle Personen der Familie, die kein eigenes Einkommen erzielen, über die Familienversicherung kostenfrei mitversichert.
Wie verhält es sich aber, wenn vielleicht die Eltern getrennt voneinander in der GKV und PKV versichert sind. Wann greift die Familienversicherung dann?
Nach dem SGB V § 10, Abs. 3 gilt: „Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.“
Muss ein Kind eventuell alleine in der GKV versichert werden, wird der gesetzliche Mindestbeitrag für das Kind fällig. Dieser beläuft sich auf etwa monatlich 110 - 150 EUR (je nach Kasse).
Die Tabelle zeigt unterschiedliche Möglichkeiten der Kinderversicherung.
Tabelle: Synopse zur Kinderversicherung
Elternteil | monatlicher Verdienst | Versichert in der | Kind versichert |
---|---|---|---|
1 | 1.500 Euro | GKV | GKV von 1 oder 2 |
2 | 1.500 Euro | GKV | |
1 | 3.000 Euro (unter JAE) | PKV | GKV von 2 |
2 | 3.001 Euro | GKV | |
1 | 5.000 Euro (über JAE) | PKV | PKV von 1 |
2 | 3.000 Euro | GKV | |
1 | 5.000 Euro (über JAE) | PKV | PKV von 1 |
2 | 5.000 Euro (über JAE) | GKV (freiwillig) | |
1 | 3.000 Euro (unter JAE) | PKV | GKV von 2 |
2 | 5.000 Euro (über JAE) | GKV (freiwillig) |