Für eine Reihe Personengruppen – insbesondere Arbeitnehmer – besteht Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die übrigen Personen sind versicherungsfrei und können sich entscheiden, zumindest als Alternative zur GKV in eine private Krankenversicherung einzutreten. In der GKV Versicherte haben zudem die Möglichkeit, Zusatzversicherungen der PKV abzuschließen, da sie in den meisten Fällen bessere Leistungen anbietet als die GKV.
Bedarf besteht vor allem in der Abdeckung von:
Ambulante Heilbehandlung (Private Krankenversicherung)
Auslandsreise-Krankenversicherung (Krankenversicherung)
Krankenhaustagegeldversicherung
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...