In der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind folgende Personenkreise versicherungsfrei und können sich nur in Einzelfällen freiwillig versichern:
- Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Selbstständige mit Ausnahme der Scheinselbstständigen, Künstler und Landwirte
- Freiberufler
- Beamte, auch pensionierte Beamte, sowie Geistliche und Lehrer, die beamtenrechtlichen Vorschriften unterliegen
- Öffentliche Bedienstete mit Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge
- Studenten, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind
- Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie in den letzten fünf Jahren vorher nicht Mitglied der GKV waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit auch nicht versicherungspflichtig waren
- Kurzfristig geringfügig Beschäftigte
Quellenhinweis::
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...